DZHW-Verfahren zur Berechnung von Studienabbruchquoten Das DZHW berechnet seit Ende der 1990er Jahre* auf Basis der amtlichen Statistik regelmäßig den bundesweiten Studienabbruch an deutschen Hochschulen** mit einem selbst entwickelten, elaborierten Kohortenvergleichsverfahren, bei dem die Absolvent*innen eines Jahrgangs mit allen jeweils relevanten Studienanfänger*innen ins Verhältnis gesetzt werden. Dadurch beziehen sich die Studienabbruchquoten der nach Abschlussarten unterschiedenen Studierendengruppen auf jeweils unterschiedliche Ausgangsgruppen von Studienanfänger*innen. Die auf Basis des Absolvent*innen-Jahrgangs 2020 berechneten Studienabbruchwerte für das Bachelorstudium gelten vor allem für die Studienanfänger*innen 2016 und 2017, während in den Staatsexamensstudiengängen die Jahrgänge 2013 bis 2015 die relevante Bezugsgruppe darstellen. Die Studienabbruchquote im Masterstudium bezieht sich dagegen auf den Jahrgang 2018 der Studierenden im ersten Fachsemester.
Da je nach Abschlussart die Absolvent*innen eines Jahres aus verschiedenen Anfänger*innen-Jahrgängen stammen, wird ein korrespondierender Studienanfänger*innen-Jahrgang neu erstellt, in den alle in Frage kommenden Studienanfänger*innen-Jahrgänge mit dem Gewicht eingehen, das ihrem jeweiligen Anteil an den Absolvent*innen des ausgewählten Jahrgangs entspricht. Dies erfolgt getrennt für alle hier nach Abschlussart unterschiedenen Studierendengruppen. Da die Absolvent*innen eines Prüfungsjahrgangs aus verschiedenen, zahlenmäßig unterschiedlich starken Studienanfänger*innen-Jahrgängen stammen, sind bei der Berechnung zusätzliche Korrekturfaktoren zu berücksichtigen. Diese erlauben es, die Differenzen in den Studienanfänger*innen-Zahlen rechnerisch auszugleichen. Aus der prozentuierten Differenz zwischen der angepassten Zahl der Absolvent*innen und der Zahl der Studienanfänger*innen des neu erstellten Studienanfänger*innen-Jahrgangs ergibt sich dann die Studienabbruchquote. Für die Berechnung differenzierter Studienabbruchwerte mittels eines solchen Kohortenvergleichs müssen die Exmatrikulierten rechnerisch in den durch Hochschulart, Abschlussart und Fächergruppe bestimmten Studiengang zurückgeführt werden, in dem sie bei Studienbeginn immatrikuliert wurden.
Dies hat Auswirkungen für die Interpretation der berechneten Studienabbruchquoten. So gehen z. B. in die Studienabbruchquote für Ingenieurwissenschaften auch Personen ein, die ein Studium in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aufgenommen haben, dann aber in eine andere Fächergruppe wechselten, z. B. in Mathematik und Naturwissenschaften, und dort erst ihr Studium abgebrochen haben.