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20.11.2008
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KfW
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung
ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an
einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss
„Bachelor" wird in diesem Zusammenhang nicht als
berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums
gewertet.
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