Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss „Bachelor" wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.